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Medien haben über die Überprüfung der Nutzungszahlen in den Aulen der Stadtschule Chur und der GBC berichtet. Gegenstand der Abklärungen waren die geltenden Vorgaben zu Ausgängen bzw. Notausgängen sowie zur maximal zulässigen Personenbelegung.
Auf Grundlage einer zunächst angewendeten Definition ergab sich vorübergehend die Annahme, dass die Aula der GBC nur noch mit maximal 50 Personen genutzt werden dürfe. In der Folge wurde eine ordentliche Prüfung vor Ort durch Brandschutzfachleute der kantonalen Gebäudeversicherung durchgeführt.
Diese Prüfung hat ergeben, dass in der Aula der GBC weiterhin Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen durchgeführt werden können.
Mit der Lernförderung möchte die Gewerbliche Berufsschule Chur sicherstellen, dass alle Lernenden Zugang zu geeigneten Fördermassnahmen haben, sofern sie zur erfolgreichen Absolvierung der beruflichen Grundbildung, der Berufsmaturität oder zur Förderung ihrer Begabung und ihres Potentials darauf angewiesen sind.
Das Angebot richtet sich an Lernende mit einer 3- oder 4- jährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ. Für die 2-jährige Grundbildung mit Attest EBA bestehen andere, angepasste Angebote.
Angebote und Online Anmeldung
Auf der Website unter «Termine» finden Sie das Dokument mit den speziellen Unterrichtsausfällen des Schuljahres 2025/2026 sowie den Ferienplan August 2025 – August 2029.
An der Gewerblichen Berufsschule Chur (GBC) gilt für alle Klassen das Prinzip «bring your own device» (dt. «bring dein eigenes Gerät»).
Dies bedeutet, dass alle neuen Lernenden/Studierenden für den Unterricht ein geeignetes Notebook benötigen. Die Beschaffung der Endgeräte (Notebooks) erfolgt direkt durch die Lernenden/Studierenden.
Die Mindestanforderungen der Geräte für Start August 2025 sind bei den einzelnen Berufen auf der Website hinterlegt.